Sehr geehrte(r) Newsletter-Empfänger(in),
ich hoffe, es geht Ihnen gut?
Gleich zum Start in die neue Woche möchte ich Ihnen zwei Dinge vorstellen, die beide am 06. März 2025 veröffentlicht wurden.
1. BaFin-AuA (AT):
Am 06. März 2025 hat die BaFin eine gegenüber der Version vom 29. November 2024 geänderte aktualisierte neue Version der BaFin-AuA (AT) veröffentlicht.
Neben verschiedenen Konkretisierungen erfolgten auch Anpassungen, vor allem zu den Aktualisierungsfristen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG (S. 65 und 66). Diese wurden in Bezug auf Kunden, bei denen werder vereinfachte, noch verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen sind, auf fünf Jahre verkürzt. Soweit verstärkte Sorgfaltspflichten zu erfüllen sind, wurde die Frist auf ein Jahr verkürzt. Wichtig ist, dass die Aktualisierung innerhalb der jeweiligen Fristen erfolgt sein muss, da diese nicht überschritten werden dürfen.
Die Umsetzung muss spätestens bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäsche-Verordnung am 10. Juli 2027 erfolgt sein.
Im Nachgang zu der Veröffentlichung der BaFin-AuA vom 29. November 2024 wurden in der aktuellen Fassung die geänderten Regelungen des GwG aufgrund des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes vom 27.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438) ergänzend berücksichtigt.
Diese finden sich in den Kapiteln 1.3 (S. 9), 4.2.3 (S. 36) und 7.6 (S. 76) der neuen Fassung.
Die BaFin hat zum Vergleich zu der Version vom Oktober 2021 auch eine Änderungsversion eingestellt, in der die Änderungen zu der Version von Oktober 2021 zu verfolgen sind. Die Änderungen zu den Kryptowerten wurden dabei gelb markiert.
2. Konsultation der EBA zu neuen RTS (Regulatory Technical Standards):
Ebenfalls am 06. März 2025 hat die EBA ein Konsultationspapier zu neuen RTS veröffentlicht. Zu diesen können bis zum 06. Juni 2025 Vorschläge eingebracht werden. Die EBA übernimmt damit vorerst die Aufgaben der neuen AMLA, die aber erst im Laufe des Jahres ihre Arbeit aufnehmen wird.
Leider ist momentan noch keine offizielle deutsche Übersetzung verfügbar.
So, das war's für heute. Ich wünsche Ihnen nun einen guten Wochenstart. Bleiben Sie gesund und mir gewogen.
Ihr
Achim Diergarten
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