Sehr geehrte(r) Newsletter-Empfänger(in),
zum Ende eines ereignisreichen Jahres möchte ich Sie heute nicht mit einem langweiligen Jahresrückblick behelligen. Das können andere vermutlich besser als ich. Aber aus aktuellem Anlass möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, dass heute, zum 30.12.2024, einige Änderungen im Geldwäschegesetz in Kraft getreten sind. Die rot und kursiv markierten Änderungen im üblichen lesefreundlichen Format des GwG können Sie von meiner Seite www.anti-gw.de herunterladen. In § 55 GwG ist dem Gesetzgeber übrigens ein Fehler unterlaufen, den ich notgedrungen mit übernehmen musste: dort gibt es jetzt einen neu eingefügten § 55 Absatz 3b) und das, obwohl es gar keinen Absatz 3a) gibt oder jemals gab. Nun gut, auch der Gesetzgeber macht Fehler, vor allem kurz nach der Vertrauensfrage. Da kommen manche Abgeordnete vielleicht schon ins Sinnieren, ob sie auch in der nächsten Legislatur noch ihren Arbeitsplatz in diesem kuscheligen Großraumbüro im Reichstag haben werden. Aber ich schweife ab.
Zurück zum eigentlichen Thema:
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen für Ihre Treue zu bedanken. Die nächsten Jahre werden sicher für alle Verpflichteten und Sie nicht weniger stressig, sondern mit den vorzunehmenden Anpassungen in Vorbereitung auf die neue EU-Geldwäsche-VO noch herausfordender, als wir uns das heute vielleicht vorstellen können und wollen.
Ungeachtet dessen hoffe ich, dass Sie heute einen kurzweiligen Jahresausklang haben werden und wünsche Ihnen für morgen einen guten Rutsch in ein hoffentlich für uns alle gesundes und erfolgreiches Neues Jahr.
Bleiben Sie mir gewogen und vielleicht sieht man sich persönlich da oder dort.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Achim Diergarten www.anti-gw.de
P.S.: Sollten Sie einen Newsletter nicht erhalten haben, können Sie diesen aus dem Newsletter-Archiv abrufen. P.S.S.: Manchmal spinnt das System meines Providers und dieser verschickt keine Newsletter trotz Anmeldung. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an mich. Ich würde Sie dann wieder manuell auf die Liste setzen. |
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